Warum darf ich kein deutscher Staatsbürger sein, wie andere Bürger in anderen Ländern ?
Von Dream-soldier
Es besteht ein Grundrecht darauf, Bürger eines Landes zu sein. Das Bürgerrecht ist ein gesetzliches Recht, das ein Staat den Mitgliedern seines Staatsvolkes (seinen Bürgern) zugesteht. Hierzu zählt das Recht, ein Staatsbürger zu sein. Dieses Recht wird mir als Deutscher verwehrt, weil ich wohl kein Bürger bin, sondern ein Angehöriger. Woran liegt das, dass man mir dieses Bürgerrecht verwehrt ?
Also heißen hierzulande Bürgerrechte Angehörigenrechte ? Was hat das alles zu bedeuten ? Liegt hinter dieser einfachen Frage ein Wust von Ungereimtheiten, Unzulänglichkeiten oder gar illegales Verhalten und Rechtsbruch/-beugung vor ?
In Deutschland sind alle 80 Mill. Deutsche keine Bürger, sondern Angehörige. Deswegen heißt das bei uns auch deutsche Staatsangehörigkeit.
Mich interessiert, woran das liegt.
Geregelt wird das in zwei Gesetzestexten :
a. dem Grundgesetz (GG)
b. dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Im GG Abschnitt „Grundrechte“ (Art. 1 – 19) ist festgelegt, welche Rechte jeder Mensch (Menschenrechte) und speziell jeder Staatsangehörige (Bürgerrechte oder Deutschenrechte) gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat.
Im StAG § 1 heißt es:
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.
$ 3:
Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben
- 1. durch Geburt (§ 4),
- 2. durch Erklärung nach § 5,
- 3. durch Annahme als Kind (§ 6),
- 4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),
- 4a. durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 40a),
- 5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16 und 40b).
- http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/A102-1/
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- Es existiert also kein Gesetz in Deutschland, das mir das Recht gewährt, Bürger dieses Landes zu sein, ergo besitze ich auch keine Bürgerrechte, sondern nur Angehörigenrechte.
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- Und weil dem so ist, gab es in den diffusen Gesetzgebungen und Rechts-entwicklungen nicht stets deckungsgleiche Verwendung zwischen den Begriffen Bürger und Angehöriger.
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- Können wir deshalb nicht Bürger der Bundesrepublik Deutschland sein, weil es den Staat BRD gar nicht gibt und wir nur der BRD angehören ? Sind dies möglicherweise alliierte Auflagen aus dem Jahre 1948, solange Deutschland keine Verfassung besitzt, erhalten die Bürger auch keine Bürgerrechte ?
- Viele meinen, wir haben doch mit dem GG eine Verfassung. Dem ist nicht so.
- Solange das Land Deutschland, keine Verfassung hat, steht es unter alliiertem Hoheitsrecht und lebt weiterhin im Zustand des „Waffenstillstands“ und nicht im Frieden. Juristen mögen dann sagen, solange keine neue Verfassung vorliegt, gilt immer noch die alte. (Reichsverfassung) Und die heutige BRD währe dann eine Deutschlandfirma mit dem Namen BRD.
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- Damals im Juli 1948 überreichten die Alliierten den Ministerpräsidenten die Frankfurter Dokumente, in denen sie ermächtigt wurden, eine Versammlung einzuberufen, die eine demokratische Verfassung mit einer Grundrechtsgarantie und einem föderalen Staatsaufbau ausarbeiten sollte. Diese war anschließend von den Militärgouverneuren zu genehmigen. Die Militärgouverneure wollten dabei den Eindruck vermeiden, den Deutschen Verfassungsgrundsätze zu diktieren; sie unterließen es auch, den Ministerpräsidenten eine Frist zur Beantwortung der Dokumente zu setzen. Einzig der späteste Termin für den Zusammentritt der verfassunggebenden Versammlung wurde festgesetzt: der 1. September 1948.
- In ihren „Koblenzer Beschlüssen“ erklärten die Ministerpräsidenten die Annahme der Frankfurter Dokumente. Gleichzeitig wandten sie sich jedoch gegen die Schaffung eines westdeutschen Staates, da dies die deutsche Teilung zementieren würde. Auch das Besatzungsstatut wurde in seiner vorgeschlagenen Form abgelehnt.
- Quelle: http://de.wikipedia.org/
Am 10. Juli 1948 legten die Ministerpräsidenten den drei Militärgouverneuren ihre Antwortnote zu den Frankfurter Dokumenten vor. Mit den Beschlüssen wollten die Minister den Alliierten mitteilen, dass sie willens waren die Frankfurter Dokumente zu erfüllen, gleichzeitig wollten sie aber keine Verantwortung für die Teilung Deutschlands übernehmen. Sie wollten alles vermeiden, „was dem zu schaffenden Gebilde den Charakter eines Staates verleihen würde“ (Feldkamp 1998, S 23). Bei der Verfassung sollte es sich um ein Grundgesetz handeln, dass solange ein Provisorium beleiben würde, bis „eine gesamtdeutsche Regelung und die Wiederherstellung der deutschen Souveränität“ (Feldkamp 1998, S 23) gesichert wäre.
Der amerikanische Militärgouverneur General Clay, war mit den Beschlüssen nicht einverstanden. Er ging soweit, dass er in Betracht zog, die „Pläne für eine westdeutsche Regierung ganz fallen zu lassen“ (Feldkamp 1998 S. 24). Die Militärgouverneure und die deutschen Minister kamen noch zweimal zusammen. In der letzten Sitzung am 26. Juli 1948 gaben die Alliierten nach. Sie erklärten sich einverstanden, „die Bezeichnung Verfassung zugunsten des Terminus Grundgesetz mit dem erläuternden Zusatz vorläufige Verfassung“ abzuändern. (Feldkamp 1998, S. 28)
grundgesetz.wordpress.com/
Die Militärgouverneure reagierten verärgert auf die Koblenzer Beschlüsse, da sie ihrer Meinung nach in anmaßender Weise die Londoner und Frankfurter Dokumente außer Kraft zu setzen versuchten. Insbesondere der amerikanische Militärgouverneur, Lucius D. Clay, machte die Ministerpräsidenten dafür verantwortlich, dass nun die Franzosen wieder eine für die Deutschen nachteilige Revision der Londoner Beschlüsse fordern würden. In einer weiteren Sitzung am 20. Juli 1948 wurden den Ministerpräsidenten die negativen Folgen eines Beharrens auf den Koblenzer Beschlüssen deutlich gemacht. Obwohl eine Verfassung und kein Grundgesetz ausgearbeitet werden sollte, stimmten die Ministerpräsidenten schließlich den Forderungen der Militärgouverneure zu.
Auf einer Ministerpräsidentenkonferenz auf Schloss Niederwald hielten die Ministerpräsidenten trotz ihres Eingehens auf die Londoner Beschlüsse an den Koblenzer Beschlüssen als Empfehlung und an der Bezeichnung „Grundgesetz“ fest. Weiter wurde eine Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Rates durch die Landtage und eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die Landtage und nicht – wie von den Militärgouverneuren gewollt (und gefordert)– durch Volksabstimmung angestrebt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/
- Diese weitgehenden alliierten Vorbehalte hatten zur Folge, dass auch von deutscher Seite das Grundgesetz nicht als vollgültige „Verfassung“ angesehen werden konnte, da es nur den Rahmen ausfüllte, den die Alliierten zur Selbstverwaltung und Selbstregierung freiließen.
- http://www.abitur-geschichte.de/gnet/ebuch/zg/zweistaaten1.pdf
Der Terminus, "vorläufige Verfassung" impliziert, dass eine endgültige Verfassung noch zu errichten ist, die bis heute fehlt. Da der deutsche Vorbehalt von damals , "keine endgültige Verfassung bei einem zwei Staatengebilde Deutschland" heute entfällt, hat das Grundgesetz keinen Anspruch auf den Begriff "Verfassung", so ist zumindest meine juristische Vorstellung.
Spätestens nach dem Mauerfall und der Auflösung der DDR und die Übernahme des Gebietes durch die Firma BRD 1989/90 hätte sich Deutschland eine neue Verfassung geben können und sie durch das gesamte deutsche Volk mit 2/3 Mehrheit abstimmen lassen müssen. Dies haben sie nicht gewollt oder warum auch immer.
Hier ein Zitat aus dem Grundlagenvertrag "Zwei plus Vier" (Vereinigungsvertrag BRD/DDR) :
„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschlands keinerlei Bestimmungen enthalten wird (die es ja noch nicht gibt), die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.“
de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag
Und „Bundesverfassungsgericht“ geht schon mal gar nicht !!!
Also müssen wir wohl weiterhin Angehörige der Firma BRD sein, obwohl wir eigentlich Bürger Deutschlands sind.
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